Rehaklinik selbst aussuchen wunsch und wahlrecht

Das heißt, Sie haben grundsätzlich das Recht, sich eine zu Ihrem Krankheitsbild passende Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen. 1 Nach §8 SGB IX hat jeder Patient das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen. Wichtig: Sie müssen sich. 2 Um in der selbst ausgewählten Klinik die Reha verbringen zu können, reicht meist eine einfache Mitteilung der Wunsch-Rehaklinik an den Kostenträger aus. Die. 3 Das heißt, Sie haben das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selber auszusuchen. Sie müssen nicht dem Vorschlag. 4 Die neue rechtliche Regelung (§8 SGB IX) legt fest, dass sich jeder Patient selbst seine Reha-Einrichtung aussuchen darf. Sie müssen sich also an keiner Klinik-Liste ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung orientieren. Die Klinik Ihrer Wahl muss lediglich die grundlegenden Voraussetzungen für Ihre Rehabilitation erfüllen. 5 Wunsch- und Wahlrecht Suchen Sie sich Ihre Rehaklinik selbst aus: Wenden Sie das Wunsch- und Wahlrecht an. Im Sozialgesetzbuch IX (§8) ist eindeutig geregelt, dass der Rehabilitationsträger (z.B. Ihre Renten- oder Krankenversicherung) Ihren Wünschen entsprechen muss, wenn sie berechtigt sind. 6 Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Rehabilitand*in ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, Sie haben grundsätzlich das Recht, sich eine zu Ihrem Krankheitsbild passende Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen. 7 Wir erklären Ihnen in 5 Schritten, wie Sie Ihren Reha-Antrag stellen und von Ihrem Wunsch-und Wahlrecht Gebrauch machen können. 1. Gesetzlicher Anspruch auf Reha 2. Entscheidung ambulante oder stationäre Reha 3. Wunsch– und Wahlrecht bei Ihrer Reha 4. Ihr Reha-Antrag 5. Bewilligung oder Ablehnung Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Reha. 8 Nicht nur die Diagnose, auch persönliche Umstände müssen berücksichtigt werden. Versicherte sollten bei der Antragstellung deshalb unbedingt von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und ihre Wünsche und Anforderungen an die Reha mitteilen. 9 Sie haben die Möglichkeit mit Ihrem Reha-Antrag auch vom Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. Ihre Wunschklinik muss für die Behandlung Ihrer Erkrankung medizinisch gut geeignet sein. Geben Sie dies in Ihrem Reha-Antrag mit einer kurzen Begründung an und Sie haben gute Chancen, dass Ihr Kostenträger Ihre Wunschklinik genehmigt. kann ich eine vorgeschlagene rehaklinik ablehnen? 10 Rehaklinik selbst durch Wunsch- und Wahlrecht aussuchen. Klinik für die Reha selber aussuchen. Rehabilitation Wunschklinik und Auswahl. 11 wunsch- und wahlrecht reha pdf 12