Quarantänepflicht für kontaktpersonen nrw Vielmehr wird die RKI-Empfehlung umgesetzt, Kontakte zu reduzieren. Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben. Die Isolierung dauert weiterhin grundsätzlich zehn Tage. 1 Die Landesregierung wird zum 1. Februar die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lassen. 2 Für Corona-Infizierte in NRW besteht seit 1. Februar keine Isolationspflicht mehr. Hintergrund ist das abgeschwächte Infektionsgeschehen. Kein. 3 Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne: Personen mit einer Auffrischungsimpfung. 4 Für Corona-Infizierte in NRW besteht seit 1. Februar keine Isolationspflicht mehr. Hintergrund ist das abgeschwächte Infektionsgeschehen. Kein Betretungsverbot mehr für Infizierte. 5 Die CoronaTestQuarantäneVO beinhaltet die Vorgaben des Landes, wann und wie lange Infizierte und ihre Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung und Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. 6 Kontaktpersonen, die mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt leben, müssen sich ebenfalls für zehn Tage automatisch in Quarantäne begeben. Auch hier ist die Freitestung mittels offiziellem PoC-Antigentest oder PCR-Test nach sieben Tagen möglich. 7 In Nordrhein-Westfalen ist für das Freitesten aber nach wie vor ein offizieller Test (Bürgertestung oder PCR-Test) erforderlich. Ohne Freitestung endet die Isolierung wie bisher automatisch nach zehn Tagen. Für Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht mehr. 8 Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung erlassen. Folgende Regelungen gelten ab Mittwoch, April Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens zwei Schnell- oder Selbsttests pro Woche anzubieten, sofern diese in Hochinzidenzgebieten leben, aber. 9 Seit dem 5. Mai müssen in NRW Kontaktpersonen von Corona-Infizierten nicht mehr in Quarantäne. Es besteht laut Corona-Schutzverordnung keine Absonderungspflicht mehr. 10 Deshalb muss man hier noch eine Maske tragen: • Beim Besuch im Pflege-Heim oder Wohn-Heim. • Beim Besuch im Krankenhaus. 11