Technischen regeln für arbeitsstätten asr a4.2 ASR A Pausen- und Bereitschaftsräume. Technische Regel für Arbeitsstätten. Ausgabe: August (GMBl , S. , zuletzt geändert GMBl , S. ). 1 Diese ASR A konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann. 2 Diese ASR A konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel. 3 Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A befasst sich mit den Anforderungen an Pausenräume, Pausenbereiche und Bereitschaftsräume. 4 Technische Regel für Arbeitsstätten. Erste Änderung: Im April wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl , S. ). Zweite Änderung: Im Juli wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl , S. ). Dritte Änderung: Im Mai wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl , S. ). 5 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Tabelle (unten) enthält eine Übersicht zu den bisher im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gemachten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). 6 Regeln für Arbeitsstätten Pausen- und Bereitschaftsräume ASR A Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. 7 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ASR V3. Gefährdungsbeurteilung (Link: BAuA) ASR V3a Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten (Link: BAuA) ASR A Raumabmessungen und Bewegungsflächen (Link: BAuA) ASR A Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Link: BAuA). 8 Diese ASR A konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. 9 Ausschuss für Arbeitsstätten. ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht. Diese ASR A konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon. 10 12