Ab welcher höhe absturzsicherung leiter müssen mit Absturzsicherungen ausgerüstet sein. Steigleitern mit Absturzhöhen über 10 m müssen mit Steigschutzeinrichtungen ausgerüstet sein. 1 Steigleitern mit möglicher Absturzhöhe von mehr als 5,00 m müssen Absturzsicherungen haben, z. B. durchgehenden Rückenschutz, beginnend in 3,00 m Höhe über. 2 Ein Rückenschutz muss nach ASR A in einer Höhe zwischen 2,2 m und 3 m beginnen. Die Verwendung eines Rückenschutzes ist an einer einzügigen Steigleiter. 3 Wird die Leiter als Zugang zum Erreichen von Arbeitsplätzen sehr selten benutzt, darf der zu überbrückende Höhenunterschied auch mehr als 5 m betragen. Leitern. 4 Steigleitern müssen ab einer Fallhöhe von mehr als 3 m bei Zugängen zu maschinellen An - lagen und von mehr als 5 m bei sonstigen Zugängen, soweit es betriebstechnisch möglich ist, mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz ausgestattet sein (z.B. Steigschutzeinrichtungen, Rückenschutz). Steigleitern an Schornsteinen sind zum Schutz. 5 DIN EN ISO Teil 1 bis 4 „Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen“. ASR A „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (Link: BAuA) Hier können Sie die Arbeitsschutz Kompakt Nr. - Ortsfeste maschinelle Zugänge als PDF herunterladen. 6 Bei einer Leiterlänge von mehr als drei Metern ist eine Fußverbreiterung vorgeschrieben. Nicht erlaubt ist es, eine Stehleiter als Anlegeleiter zu verwenden oder von Leitern aus Maschinen oder Bauteile zu übersteigen. Leitern als hochgelegenen Arbeitsplatz zu nutzen, ist nur bis zu einer Standhöhe von zwei Metern zulässig. 7 Maßnahmen. Absturzsicherungen sind erforderlich (BGV C22, UVV Bauarbeiten, §12) an allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, die höher liegen als. 0 m. uan oder über Wasser oder anderen Stoffen, in denen man versinken kann. 0,5 m. uan Bedienungsständen für Maschinen und deren Zugänge. 1 m. 8 Ist infolge der Lage der Leiter ein Absturz über einen Höhenunterschied von mehr als 5 m möglich, ist bereits ab 2 m Höhe eine Rückensicherung erforderlich. 3. Besteht zwischen Rückensicherung und dem Geländer des Standplatzes die Möglichkeit, bei einem Sturz von der Leiter mehr als 5 m seitlich über das Geländer hinaus abzustürzen. 9 Schutz gegen Absturz. Bei Absturzgefahr sind entsprechende Maßnahmen zu setzen. Primär sollen Einrichtungen den Absturz ganz verhinderrn. Sollte dies aus bautechnischen Gründen nicht möglich sein wären sekundär Schutzeinrichtungen, die einen weiteren Absturz verhindern, anzubringen. Maßnahmen gegen die Absturzgefahr sind. Absturzsicherungen. steigleiter rückenschutz vorschriften 10